Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geschäftsbedingungen für Vermietung (nachfolgend AGB für Vermietung) finden auf Mietverträge zwischen Chalet Chuenis als Vermieterin und ihren Kunden als Mieter Anwendung.
Die vorliegenden AGB für Vermietung sind verbindlicher Bestandteil aller Mietverträge sowie Mietangebote zwischen Chalet Chuenis als Vermieterin und ihren Kunden als Mieter.
Entgegenstehende oder von den vorliegenden AGB für Vermietung abweichende Geschäftsbedingungen des Mieters sind nur dann wirksam, wenn sie von Chalet Chuenis ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Von den vorliegenden AGB für Vermietung abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Die vorliegenden AGB für Vermietung gelten auch für künftige Angebote und Verträge im Rahmen der Geschäftsbeziehung mit dem Mieter, auch wenn sie nicht nochmals vereinbart werden. Sollten einzelne Bestimmungen der vorliegenden AGB für Vermietung unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht.
Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
Die Angebote von Chalet Chuenis sind freibleibend (Antrag ohne Verbindlichkeit). Annahmeerklärungen und Bestellungen durch den Mieter bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch Chalet Chuenis. Eine Bestätigung durch E-Mail ist zulässig.
Der Vertrag zwischen Chalet Chuenis und dem Mieter ist abgeschlossen, sobald der Mieter die schriftliche Bestätigung von Chalet Chuenis, wonach sie dessen Bestellung annimmt, empfangen hat. Ansonsten kommt der Vertrag spätestens durch Überlassen des Mietgegenstandes gegen entsprechende Quittung, welcher diesfalls die Funktion einer Bestätigung zukommt, zustande.
Gegenstand des Mietvertrages sind die in der Bestätigung oder in der Quittung aufgeführten Einzelgeräte und Anlagen zur Miete.
Chalet Chuenis behält sich das Recht vor, die dort genannten Geräte durch funktionsgleiche, andere Geräte zu ersetzen. Der Mieter verpflichtet sich, die Gegenstände pfleglich zu behandeln und in einwandfreien, gereinigtem und sortiertem Zustand vollständig zurückzugeben. Die Mietdauer wird vorgängig schriftlich vereinbart. Die Mietdauer wird nach Tagen (12 Uhr bis 12 Uhr folgender Tag) berechnet. Angefangene Tage zählen voll. Die Mindestmietdauer beträgt zwei Nächte. In den Hauptsaisons 5 Nächte.
Wenn die vereinbarte Dauer überschritten wird, so gilt die effektiv längere Dauer als relevante Mietdauer. Der Mietpreis richtet sich nach der zur Zeit des Vertragsschlusses jeweils gültigen Preisliste. Falls nicht anders vereinbart, verstehen sich alle Preisangaben rein netto.
In dem vereinbarten Preis sind inbegriffen die Nebenkosten(wie Strom, Gas, Heizung usw.), Bett und Tischwäsche.
Die Kurtaxe wird zusätzlich berechnet.
Anzahlung bei Vertragsabschluss 1/2 des Gesamtpreises. Restzahlung (1/2 des Gesamtpreises) 30 Tage vor Ferienbeginn.
Die Schlussreinigung kann vom Mieter besorgt werden oder für 160.- Fr. gebucht werden. Der Mieter verpflichtet sich, die Wohnung sauber zu halten und zum Inventar Sorge zu tragen. Ein gebührenpflichtiger Müllsack zur Verfügung. Nach Ende der Mietdauer ist die Bettwäsche abzuziehen und in der Dusche zu deponieren.
Beschädigungen und Verluste sind dem Vermieter zu melden und vom Mieter zu entschädigen.
Haustiere sind nicht erlaubt. Der Mieter verpflichtet sich, die Hausordnung einzuhalten.
Kann der Vermieter die Wohnung u.a. wegen Feuerschäden, Elementarschäden, Frostschäden, Leitungsbruch, Rückstau der Abwasserleitungen nicht zur Verfügung stellen, besteht keine Ersatzpflicht. Kann der Mieter die vereinbarten Ferien nicht antreten, so hat er dies dem Vermieter frühzeitig zu melden. Er bleibt aber für den Mietpreis haftbar gemäss den Stornobedingungen.
Wird die vereinbarte Mietzeit nicht voll eingehalten, ist gleichwohl der ganze Mietpreis für die vereinbarte Zeit (Art. 2) zu entrichten. Gerichtsstand ist der Wohnsitz des Vermieters.
Dieser Vertrag tritt in Kraft, sobald die vereinbarte Anzahlung beim Vermieter eingetroffen ist. Falls der beidseitig unterzeichnete Vertrag und die Anzahlung bis zu der festgelegten Frist nicht beim Vermieter angekommen sind, so hat dieser das Recht, das Mietobjekt ohne weitere Ankündigung und ohne gegenüber dem Mieter irgendwie ersatzpflichtig zu werden, anderweitig zu vermieten, er kann auch auf die Vertragserfüllung beharren.
Die Preise verstehen sich grundsätzlich in Schweizer Franken.
Vereinbaren die Parteien Preise in anderer Währung als Schweizer Franken, ist Chalet Chuenis berechtigt, die Preise bis zur Rechnungsstellung aufgrund der aktuellen Wechselkurse zu berichtigen. Der Mieter haftet für jede Beschädigung und jeden Mangel an der Mietsache, welche bei Übernahme nicht angezeigt wurden.
Er haftet ebenfalls für Verlust oder Untergang der Mietsache. Der Mieter schuldet Chalet Chuenis in diesen Fällen neben dem vollen Wiederbeschaffungs- bzw. Wiederherstellungswert auch den weiteren Schaden, der Chalet Chuenis entsteht.
Bei Diebstahl oder Abhandenkommen ist der Mieter verpflichtet, einen Polizeirapport erstellen zu lassen. Bei Rückgabe der Mietsache nach dem vereinbarten Zeitpunkt hat der Mieter Chalet Chuenis neben dem entsprechenden Mietpreis auch für darüber hinausgehenden Schaden einzustehen. Mit der Rücknahme des Mietobjekts bestätigt Chalet Chuenis nicht, dass dieses ohne Mängel zurückgegeben wurde. Chalet Chuenis behält sich ausdrücklich vor, das Mietobjekt eingehend zu prüfen und durch den Mieter verursachte Schäden nachzubelasten. Der Mieter verpflichtet sich, Chalet Chuenis von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die aus Anlass oder im Zusammenhang mit der Miete von Gegenständen gegen Chalet Chuenis erhoben werden.